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Ökonomisch-juristische Institutionenanalyse

Kurzbeschreibung des Forschungsansatzes

Institutionen
Die ökonomische Theorie sieht Institutionen als "Spielregeln", die sich Gruppen oder Individuen geben, um bestimmte Ziele zu erreichen (z. B. Transaktionskosten senken, Effizienz steigern). Institutionen umfassen damit sowohl rechtliche Regelwerke als auch Regeln in Organisationen (z.B. im Unternehmen, im Verein oder in einer Partei) bis hin zu stillschweigenden Konventionen. Einmal geschaffen entwickeln Institutionen ein Eigenleben: Sie tendieren dazu, Partikularinteressen zu verwirklichen. Institutionen sind deshalb regelmäßig auf Ziele und Funktionen zu überprüfen.  Neue Steuerungsziele verlangen in der Regel eine Anpassung der institutionellen Rahmenbedingungen.

  • Hinweis: Nicht gemeint sind „politische Institutionen“, wie etwa der Deutsche Bundestag, die Bundesregierung oder die Europäische Kommission (dies sind „Organe“ [des Staates]).
  • Ebenfalls nicht gemeint sind „institutionelle“ Anleger an den Finanzmärkten, wie etwa Pensionsfonds oder Versicherungen (dabei handelt es sich vielmehr um "Organisationen").

Institutionenanalyse
Die Funktionsfähigkeit von Institutionen ist abhängig von der Interessenlage der Beteiligten. Die Kernfragen lauten: "Welche Faktoren bestimmen die Motivationslage und welche Entscheidungsregeln und Hemmnisfaktoren beeinflussen das Handeln?" Parallel sind die Ziele der Institution zu betrachten: "Wie lassen sich diese so erreichen, dass zugleich die Eigen-Motivation der Beteiligten möglichst hoch bleibt?" Eine derart aufgebaute Institutionenanalyse ermöglicht ein besseres Verständnis des Zusammenspiels der Akteure, aber auch der Steuerungsbeiträge der verschiedenen institutionellen Rahmenbedingungen. Dies gilt nicht nur für den status quo, sondern auch für mögliche alternative Gestaltungen der Rahmenbedingungen.
(siehe auch u.g. die Literaturangaben)

Recht und Ökonomie
Recht erhebt den Anspruch, menschliches Verhalten zu beeinflussen, um auf diese Weise gesellschaftliche Steuerungsziele zu erreichen. Die Frage, inwieweit die durch Rechtsnormen gesetzten "Impulse" dazu geeignet sind, lässt sich nur aufgrund einer Realanalyse der handlungsbestimmenden Parameter ermitteln.
Die moderne ökonomische Theorie versteht sich als Theorie des menschlichen Verhaltens und zielt darauf ab, die Parameter zu identifizieren, die für Entscheidungen maßgeblich sind.
Beide Herangehensweisen ergänzen sich daher. Die ökonomisch-juristische Institutionenanalyse versteht sich als "Brückenschlag" zwischen den beiden Disziplinen. Sie will einen Beitrag leisten zu einer möglichst rationalen, daher gleichermaßen zielführenden und freiheitsschonenden Gestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen.

Der Forschungsansatz von sofia: Vorgehen und Anwendung

Der Ansatz der interdisziplinären Institutionenanalyse (kurz: Delta-Analyse) zeichnet sich dadurch aus, dass er aus einer Veränderungsperspektive die verhaltensbestimmenden Faktoren der maßgeblichen Akteure in den Blick nimmt, um so solche Anpassungen der Rahmenbedingungen zu identifizieren, bei denen davon auszugehen ist, dass sie effektiv und effizient die angestrebten Ziele erreichen.
Methodik / Gestaltungsoptionen auf der Basis der "Delta-Analyse"
Den Ausgangspunkt der ökonomisch-juristischen Institutionenanalyse bildet eine Konstellation, die Akteure aus der Gesellschaft (oder aus Unternehmen) als "Problem" wahrnehmen. Gestützt auf eine - empirisch fundierte und theoretisch aufgearbeitete - Realanalyse des jeweiligen Sachverhaltes sind dann die Akteure auszuwählen, die für diese Konstellation besonders relevant sind. Für diese ist jeweils die Frage zu beantworten, "warum" sich diese im status quo so verhalten, wie sie dies tun ("Ist-Zustand"). Dem ist der gesellschaftliche definierte Soll-Zustand gegenüberzustellen, der sich etwa in gesetzlichen Vorgaben, in gesellschaftlichen Leitbildern oder auch in den Zielen ("Mission Statement") eines Unternehmens oder einer sonstigen Organisation findet ("Soll-Zustand" als normative Vorgabe bzw. Orientierung).
Aus dem Abgleich von "Soll" und "Ist" ergibt sich das "Delta". Es besteht meist darin, dass für die Akteure keine hinreichenden Anreize bestehen, sich so zu verhalten, wie dies die normative Vorgabe erwartet; zudem existieren oftmals Hemmnisse, die es selbst gutwilligen Akteuren schwer machen, das normativ intendierte Verhalten an den Tag zu legen. Diese "Anreiz- und Hemmnis-Analyse" (AHA) erlaubt es, alternative Gestaltungsoptionen für den institutionellen Kontext zu entwickeln und die Auswirkungen auf die beteiligten Rechtspositionen, auf die dahinter stehenden Interessen und die damit verbundene Motivationsstruktur der Beteiligten beschreiben; mehr zur Delta-Analyse ...

Politik
Für die politische Entscheidung steht damit eine deutlich verbesserte sachliche und prognostische Grundlage zur Verfügung. Das im Grundgesetz verankerte Postulat sachrationalen staatlichen Handelns, welches nicht zuletzt dem Schutz der Grundrechte dient und im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz seinen Ausdruck gefunden hat, läßt sich auf diesem Wege in höherem Maße verwirklichen. Dies entspricht der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach angemessener Ermittlung und Bewertung des Sachverhalts durch den Gesetzgeber. Der Forschungsansatz von Sofia will die im Gesetzgebungsprozeß notwendigen Entscheidungen nicht ersetzen, sondern unterstützen.

Unternehmen
Die ökonomisch-juristische Institutionenanalyse bietet ein Instrumentarium, das für Unternehmen ebenfalls interessant ist - und zwar sowohl für die Spielregeln im Unternehmen als auch für das Verhalten gegenüber externen
Anspruchsgruppen und im politischen Raum. Eine institutionelle Analyse kann den Blick auf strategische Optionen für die Unternehmenssteuerung lenken und geeignete Umsetzungsinstrumente aufzeigen.

Verbände
Auch andere gesellschaftliche Akteure bewegen sich in einem bestimmten institutionellen Umfeld. Dies im Hinblick auf die eigene Strategie genauer zu durchleuchten kann z.B. für Verbände neue Perspektiven eröffnen, aus denen sich entsprechende Initiativen und Kampagnen entwickeln lassen.

Beispiele
Die Methodik der ökonomisch-juristischen Institutionenanalyse wurde in einem von der Volkswagenstiftung geförderten Forschungsvorhaben entwickelt. Gegenstand einer exemplarischen Institutionenanalyse waren folgende Bereiche:

  1. Kinder- und Jugendschutz in der Werbung
  2. Integration von Behinderten in die Arbeitswelt
  3. Umgang mit Lösemitteln.

In weiteren Forschungsvorhaben findet die Methodik unter anderem Anwendung auf folgende Handlungsfelder:  

  1. Marktchance für nachhaltigere Chemie (in Textilien und Sportartikeln - SuSport)
  2. Evaluation von Gebrauch und Wirkung des Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetzes, das Umweltvereinigungen bei UVP-relevanten Vorhaben Klagerechte einräumt.
  3. Konsumverhalten und Innovationen zur nachhaltigen Chemie (KInChem) - Am Beispiel von Produkten mit problematischen Inhaltsstoffen
  4. Anreize für flächensparende Planung und "Recycling" von Brachflächen bis hin zur einer Flächenkreislauftwirtschaft
  5. Stärkung der Regelungen für (Import-)Erzeugnisse in der REACH-Verordnung
  6. Energetische Sanierung im Gebäudebestand - insbesondere in Quartieren
  7. Implementation von Naturschutz: Naturschutzstandards
  8. Kommunale Klimaschutzprogramme
  9. Management stoffbedingter Risiken entlang der Wertschöpfungskette unter der REACh-Verordnung, www.reach-helpdesk.de
  10. Evaluation des UVP-Gesetzes
  11. Informationsflüsse bei Elektro- und Elektronikgeräten (ELVIES)
  12. Responsive Steuerung von Innovationsverhalten für Nachhaltigkeit (ReSINa) in den Bereichen Chemikalien, Nanomaterialien, Gentechnik und Patente.

Zum Forschungsansatz siehe auch die folgenden Publikationen:

  • Führ, M./Bizer, K.: REACh as a paradigm shift in chemical policy - responsive regulation and behavioural models; in: Journal of Cleaner Production (JCLP), 15, 2007 (4), 327-334, Elsevier, Exeter (UK). Vorversion: (pdf, 400 kB)

Zur Rolle einer verhaltenswissenschaftlichen Institutionenanalyse in der wissenschaftlichen Politikberatung und der Gesetzesfolgenabschätzung siehe außerdem:

  • Purnhagen, K.P./Feindt, P.H.: Better Regulatory Impact Assessment - Making Behavioural Insights Work for the Commission's New Better Regulation Strategy, Eur. J. Risk Reg. (6) 2015, 361-368
  • Hensel, S./Bizer, K./Führ, M. (Hrsg.): Gesetzesfolgenabschätzung in der Anwendung – Perspektiven und Entwicklungstendenzen, Baden-Baden 2010 (Nomos), Interdisziplinäre Studien zu Recht und Staat