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Verhaltensmodelle in der wissenschaftlichen Politikberatung

Tagungsbericht zur Tagung am Zentrum für Interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld am 3. bis 5. November 2004 - gefördert durch die Volkswagen-Stiftung

Teil 1: Vorstellung und Diskussion des Verhaltensmodells des homo oeconomicus institutionalis als Bezugspunkt für eine interdisziplinäre Verständigung über Grundlagen der Politikberatung

Das Tagungspublikum, bestehend aus bunt gemischten Vertretern der Disziplinen Ökonomie, Rechtswissenschaft und Soziologie, wurde zunächst mit dem Verhaltensmodell des homo oeconomicus institutionalis konfrontiert. Bestandteil dieses Modells ist eine Stufenheuristik, welche die Anreizsituation der Normadressaten sowie ihre Informationslage, normativen und ggf. situativen Orientierungen berücksichtigt.

So stellte Martin Führ gleich zu Anfang fest, dass eine Bewertung der sozialen Wirklichkeit für das Recht äußerst wichtig ist. Um sie aber bewerten zu können, müsse man sie auch kennen. Eine nicht systematische Vorgehensweise, vergleichbar mit dem Stochern im Nebel, ist seiner Auffassung nach nicht der richtige Weg, um dem Spannungsfeld zwischen Individualsicht und Gemeinschaftsanforderungen gerecht zu werden. Die Grundidee des Verhaltensmodells ist, ein Hilfsmittel für Abwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung zu haben. Unerlässlich ist allerdings die Suche der Juristen nach Übergabepunkten und Fragen an andere Disziplinen, weswegen man für andere Denkstile offen sein muss. Kilian Bizer stellte anschließend das Modell in der praktischen Anwendung bei der Politikberatung vor. Demnach gibt es ein Problem des regulatory choice zu lösen, das Akteure zwischen den zwei Extremen homo oeconomicus und Altruismus wie etwa den satisficer, den homo reciprocans erfassen können muss. Die Akteure sind innerhalb ihres institutionellen Rahmens eingebunden und halten sich an bestimmte Spielregeln, haben soziale Präferenzen und kognitive Grenzen. Die empirische Vorgehensweise, die Bizer vorschlägt, orientiert sich an einer Stufenheuristik und geht nach dem folgenden Schema vor: Zunächst müssen die Akteure identifiziert werden. Danach werden die Präferenzen und Anreize analysiert und dann passende Instrumente für die Verhaltenssteuerung entwickelt.

Im Kommentar von Pascale Cancik wurde deutlich, dass das zunächst so einleuchtende Modell für die alltägliche Anwendung in der Rechtsprechung Grenzen der Nutzbarkeit gibt. Innerhalb des Verhaltensmodells ist nach ihrer Auffassung der Standpunkt der Rechtsnormen für die Motivation der Akteure, sich an Regeln zu halten, nicht klar abzugrenzen. Weiterhin hielt sie es aus der Sicht der Menschenwürde für problematisch, wenn Juristen überhaupt ein differenziertes Menschenbild haben. Dies wurde in der Diskussion dann auch aufgegriffen. Insgesamt führte die Diskussion zu der Unterscheidung zwischen der Erklärung von Verhalten und der Begründung von Entscheidungen, was der Kernpunkt für juristische Entscheidungen ist. Dennoch blieb die Frage offen, wie weit das in den juritischen Alltag hineinreichen kann. Ein Vorschlag hierzu war die Anwendung vor und nach der Norm, um die Wirkung zu beurteilen. Kontroverser war die Diskussion über die Gefährdung des homo oeconomicus durch die Ergänzungen. Manche Teilnehmer sahen die Erklärungskraft der Basis in Frage gestellt, andere stellten sich die Frage, ob die Ergänzungen nicht auch in Anreizen zusammengefasst werden können. Aus Sicht der Soziologie nicht unbedingt nachvollziehbar, warum die Typologien und die Stufenheuristik für Ökonomen problematisch sein können, ist ein wichtiger Punkt bei der Beurteilung des Verhaltensmodells die Erklärung für den Wechsel der Handlungsmotivation bei den Akteuren.

So hielt auch Roland Lhotta den Rückzug auf ein Modell für untauglich, obwohl es einer realtitätsnahen Betrachtung entspricht, wenn man versucht, Akteure mit Institutionen in Verbindung zu bringen. Doch man darf hierbai nicht die Landkarte mit der Realität verwechseln. Martin Büscher stellte auch die Klarheit der Modelle in den Vordergrund, die letztendlich die Faszination des homo oeconomicus ausmacht. Es stellte sich die Frage, ob das Modell des homo oeconomicus nicht weniger ein Modell sondern vielmehr eine Methode sei. Der Homo oeconomicus erklärt manche Dinge sehr gut, andere aber auch nicht. Aus diesem Grund stellt er im Gegensatz zu den ergänzten Modellen keinen Ansatz für interdisziplinäre Arbeit dar.

Anne van Aaken betonte schließlich den Vorzug, realwissenschaftliche Analysen vor Alltagstheorien, forderte aber gleichzeitig die Berücksichtigung von kommunikativen und diskursiven Prozessen, die durchaus zu Präferenzveränderungen führen können. Dies wurde als eine zu optimistische Einschätzung beurteilt, da der Blick in die Empirie häufig ein anderes Bild zeichnet.

 

Teil 2: Anwendung des interdisziplinären Verhaltensmodells auf konkrete Politikfelder: Reform der Agrarpolitik, Steuervereinfachung und Eigen-Verantwortung im betrieblichen Umweltschutz

 

Peter Feindt zeigte die Doppelnatur der Akteure auf, die einerseits zwar sittlich normativ handelt, andererseits aber durchaus nach dem individuellen Nutzenprinzip entscheidet. Er ging auch auf die Frage nach dem Wechsel der Motivationen ein. In seinem Beispiel der Agrarwende ließ sich der Anstoß eines Lernprozesses auf eine emotionale Erschütterung zurückführen. Die Maßnahmen könnte man nun mit verschiedenen Ausprägungen des Homo oeconomicus erklären. Die Agrarwende zielte aber insgesamt auf eine institutionelle Reform ab, die ein sehr anspruchsvolles normatives Menschenbild zugrunde legte. Das Handeln nach Routinen beispielsweise wurde stark unterschätzt. Hier sah Feindt die Notwendigkeit, mit einem komplexeren Verhaltensmodell zu arbeiten. Hier tauchte ein wichtiges Definitionsproblem auf. Es stellt sich die Frage, ob das Arbeiten mit einem Verhaltensmodell nur dazu dient, Verhalten zu erklären, abzubilden oder auch zu prognostizieren und im Sinne eines Vorbildes zu beeinflussen.

Dieter Ewringmann hatte dann mit ähnlich gelagerten Verständnisproblemen zu tun, als er sein  Besipiel aus der Finanzwissenschaft vortrug. Er beschrieb das Steuerzahlerrätsel, das den homo oeconomicus als Erklärungsmodell stark in Frage stellt. Denn eigentlich müsste jeder Steuerzahler das Hinterziehungsoptimum angesichts der Entdeckungswahrscheinlichkeit und des Strafmaßes anstreben. Hier werden daher Begriffe wie Steuermoral wiederbelebt und der Typus des rationalen Regelbefolgers in die Diskussion gebracht. Das zentrale Problem der Vorschläge zur Steuerreform liegt nach Ewringmann darin, dass der homo oeconomicus immer stillschweigend vorausgesetzt wird. Die Steigerung der Komplexität der Steuergesetze folgt der Hypothese, dass durch mehr Komplexität mehr Steuern gezahlt werden. Die Fairnessnorm als verhaltenssteuernder Motivation wird dabei nicht genügend beachtet. Das interdisziplinäre Verhaltensmodell kann ein guter Weg sein, das Problem besser einzugrenzen und so eine bessere Grundlage für Politikberatung zu haben. Ewringmann hält es aber noch nicht für fähig, Verallgemeinerungen daraus abzuleiten.

Die pointierten Zusammenfassungen von Martin Held, Gerhard Vowe und Oliver Lepsius hielten einen allgemeinen Konsens über die Bedeutung der Akteursanalyse und Mikrofundierung fest. Modelle in verbindung mit empirischer oder experimenteller Prüfung halten den Anforderungen der Politikberatung besser stand. Ein Schlüsselbegriff hierbei war der Vergleich zwischen Landkarte und Welt. Die Landkarte allein reicht nach Vowe nicht aus, um eine gute Wanderung zu haben. Die Frage nach der Notwendigkeit von eigenen disziplinären Verhaltensmodellen der Juristen konnte nicht abschließend geklärt werden. Der Vorschlag von Herrn Lepsius war, dass Juristen die Anforderungen und Kategorien für Modelle festlegen sollten. Die Anforderungen könnten sich allerdings je nach der Ebene von Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung verändern.

Martin Führ referierte ein weiteres Anwendungsfeld, den betrieblichen Umweltschutz, Hier soll die Anwendung des Verhaltensmodells die Frage beantworten, unter welchen Randbedingungen Eigenverantwortung helfen kann, das Steuerungsziel zu erreichen. Die Kategorie der Eigenverantwortung liegt zwischen dem rechtsfreien Belieben und dem strikten Recht der vollkommenen Pflichten, zwischen denen die Regulierungsorgane eine Balance der Eingriffe vornehmen müssen, die notwendig und hinreichend ist. Hier muss die Adressatenperspektive hinsichtlich ihrer Anreizstrukturen eingenommen werden, um den Gestaltungsspielraum zu definieren. Zusätzlich sind die Drittbetroffenen und die Öffentlichkeit mit einzubeziehen. Die dargestellte Komplexität ist typisch für das Spannungsfeld, mit welchem das Umweltrecht häufig umgehen muss. Das Modell des homo oeconomicus hilft hier nur unzureichend weiter. Die Palette des beobachtbaren Verhaltens ist vielfältig und weist von der Regelbindung über emotionale und instinktive Verhaltensweisen deutliche kognitive Grenzen bei der Motivation der Akteure auf. Eine exakte Prognose ist nach Führ nicht das Ziel der Anwendung des Verhaltensmodells. Es geht vielmehr um eine intelligente und nachvollziehbare Gestaltung anhand von plausiblen Annahmen mit Hilfe der Vielfalt der Instrumente. Auf die Wichtigkeit der Transparenz wies auch Andreas Suchanek hin. Politikberatung heißt für ihn auch, dass Bürger verstehen sollen, warum sie sich an Regeln halten sollen. Die Investition in eigene und zugleich allgemeine Besserstellung braucht nach Suchanek geeignete Institutionen, eine rationale Begründbarkeit des Rechts und geeignete Konzepte des Diskurses. Die Anforderungen, die ein Verhaltensmodell erfüllen muss, sind aus Diagnose und Therapie abzuleiten Anschlussfähigkeit, Plausibilität, Verständlichkeit und sittliche Qualität. Dafür scheint ein sinnvoll interpretierter homo oeconomicus durchaus geeignet. Die Rationalitätsannahme, die ja auch durch das erweiterte Verhaltensmodell nicht ausgehebelt wird lässt sich mit Eigeninteresse, Anreizen und der Investition in künftige Restriktionen hinreichend abbilden. Die Diskussion führte noch einmal vor Augen, was als Schlüsselbegriff mit der Landkarte bereits mehrfach aufgegriffen wurde. Der Unterschied zwischen Instrument und menschlichen Dispositionen besteht darin, dass das eine das andere modelliert. Allerdings wurde in Frage gestellt, ob und welche Plausibilität für die institutionelle Gestaltung genügt und ob das Konzept nicht dadurch entwertet wird, wenn die exakte Prognose nicht Ziel der Anwendung ist. Hier zeigt sich eventuell die Notwendigkeit, zwischen Politikberatung und Gesellschaftsberatung zu differenzieren. Das Verhaltensmodell liefert einen Einblick in das Verstehen der Handlungssituation aus Sicht des Akteurs, eine Handlungstheorie müsste darüber hinaus mehr leisten.

Michaela Haase demonstrierte überzeugend das Komplementaritäsprinzip für eine interdisziplinäre Herangehensweise an die Probleme. Die verschiedenen Disziplinen sollen sich nach dem Vorbild des Lichtmodells gegenseitig ergänzen, ohne in eine Einheitswissenschaft zu münden. So ist es möglich, bestimmte Eigenschaften des Lichts mit dem Teilchenmodell, andere wieder mit dem Wellenmodell zu erklären. Für die interdisziplinäre Zusammenarbeit an den gleichen Problemen ist nach Haase ein interdisziplinäres Verhaltensmodell sehr hilfreich. Sie warf jedoch als zentrale Frage auf, ob es nicht auf der Grundlage von Theorien entwickelt werden sollte, da die Natur nicht antworte, wenn man sie fragt.

Hellmuth Lange stellte heraus, dass in der Soziologie der Mensch das Produkt aus Strukturen sei. Er wies auf eine Lücke dieser Perspektive  hin, die zwischen Verhalten und Wissen besteht, die in anderen Disziplinen unproblematischer ist. Die individualisierte Perspektive zwischen Ökonomie und Psychologie ist demnach gut zu vereinbaren, da der homo oeconomicus ohne Gesellschaft auskommt. Es stellte sich daher für lange die Frage, ob man die komplexen Kontexte modellieren kann, die aus Sicht der soziologischen Analyse notwendig wären. Will die Soziologie über die Erklärung von Verhalten hinaus etwas dazu beitragen, zu gestalten, dann kann sie das nach Lange über soziologische Dimensionen wie Normen, Machstrukturen und Routinen tun. Wolfgang Köck machte nochmals darauf aufmerksam, dass das Recht auf Probleme der Wirklichkeit hinweisen müsse und somit eine Handlungs- und Entscheidungswissenschaft sei. Das Hauptproblem der Juristen ist nach Köck allerdings die Übersetzung von Erkenntnissen in die Argumentation. Das Recht ist dabei auf Realanalysen andere Disziplinen angewiesen und müsse eine valide Verhaltensprognose zugrunde legen. Bisher legt das Recht einen eher niedrigen Prüfungsmaßstab an und beruft sich auf die Beobachtung und Anpassung der Instrumente.

 

Zusammenfassung:

 

Im Ergebnis zeigt sich, dass Ökonomik, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Soziologie sich darauf verständigen können, dass die explizite Diskussion zugrunde liegender Verhaltensannahmen einen Qualitätsstandard für die wissenschaftliche Politikberatung darstellen sollte. Darüber hinaus zeigen sich beachtliche Potenziale für eine interdisziplinär anschlussfähige Herangehensweise an die Analyse menschlichen Verhaltens im Hinblick auf politische Gestaltungsentscheidungen. Es könnte dabei von Vorteil sein, zwischen normativen und beschreibenden Modellen zu unterscheiden. Die teilweise Verwirrung über die Begriffe wie Menschenbild, Verhaltensmodell, Akteure und Institutionenanalyse zeigten weniger die Schwäche des vorgestellten interdisziplinären Modells an als vielmehr das Beharren mancher Teilnehmer auf Grundsatzdiskussionen, welche wohl auf die bekannten Schwierigkeiten der interdisziplinären Verständigung zurückzuführen sind. Potenzial ist noch in der systematischeren Einbeziehung weiterer Disziplinen wie beispielsweise der Psychologie, Verhaltensforschung, Pädagogik und Ethik in das Verhaltensmodell zu sehen. Auch die Soziologie scheint noch nicht hinreichend integriert, obwohl gerade diese Disziplin bereits viel Anknüpfungspunkte an Verhaltensmodelle bietet. Hier sind bekannte Typisierungen und Theorien zu Rollenverhalten, Normenentstehung und sozialer Strukturierung zu nennen. Insbesondere die Strukturierungstheorien bereiten Schwierigkeiten bei der Anwendung der verschiedenen Ausprägungen der hominiden. Hier besteht noch Bedarf an Integrationsarbeit.

Cornelia Becker

 

Download:

Tagungsprogramm (pdf, 96 kB)

Inhaltliche Erläuterung zur Tagung (pdf, 253 kB)

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