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REACH und Normung

 

Die europäische Chemikalienverordnung REACh beinhaltet für die beteiligten Akteure in der Lieferkette neue Verpflichtungen, um die Sicherheit beim Umgang mit Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen zu verbessern. Den Wirtschaftsakteuren, die gemäß der vorgesehenen Verfahrensregeln auch das Geschehen in der Normung prägen, kommt bei der Umsetzung eine herausragende Rolle zu, da der Staat die Wirtschaftsakteure stärker als in der Vergangenheit in die Pflicht nimmt. Er weist ihnen im Sinne des Vorsorgeprinzips (precautionary principle) die Verantwortung zu:

  • entlang der Wertschöpfungskette, einen sicheren Produktionsprozess in allen Stufen der Produktherstellung und -verarbeitung zu garantieren und
  • dem Konsumenten bzw. Endverbraucher (z.B. Handwerker) in sich sichere Produkte auf dem Markt anzubieten.

Im Prozess der Wertschöpfung kommt dabei Informations-, Kommunikations- und Kooperationspflichten Bedeutung zu, um die Informationstransparenz zu erhöhen, um gleichzeitig das Sicherheitsniveau beim Umgang mit chemischen Einsatzstoffen zu erhöhen.
Die nun anstehende Umsetzung der REACh-VO beinhaltet Anforderungen, denen seitens der Wirtschaftsunternehmen Rechnung zu tragen ist. So müssen zur Erfüllung der vorgesehenen Informationspflichten angemessene Verfahren entwickelt werden, soweit diese nicht bereits durch die Vorgaben der REACh-VO vorbestimmt sind. Um solche Verfahren zu konzipieren und zu vereinheitlichen, könnte es sich für Unternehmen durchaus lohnen, freiwillige Vereinbarungen wie etwa technische Normen zu nutzen. Es scheint von außen betrachtet wenig sinnvoll, dass Unternehmen je für sich Prozeduren entwickeln, mit denen sie ihre Kunden informieren, einzelne Stoffgehalte oder die Angemessenheit von Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Produkten prüfen. Wesentlich effizienter könnte es sein, unternehmens- oder branchenübergreifende Lösungen zu entwickeln.
Von dieser These ausgehend wurde im Vorhaben REACh und Normung, das im Auftrag der Koordinierungsstelle Umweltschutz im DIN (gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) aus zwei unterschiedlichen Perspektiven nach Schnittstellen zwischen REACh und der etablierten technischen Normung gesucht.

  1. Zum einen wurde der Text der REACh-Verordnung inklusive der dazugehörenden Anhänge darauf hin untersucht, inwieweit der Verordnungstext Gestaltungsspielräume offen lässt, die durch technische Normen gefüllt werden könnten.
  2. Zum anderen wurde anhand von vier Stoffen aus der ECHA-Kandidatenliste
    Dibutylphthalat – DBP (Stoff 4),
    Bis(2-ethylhexyl)phthalat – DEHP (Stoff 10),
    Hexabromcyclododecan (Stoff 11) und
    Bis(tributylzinn)oxid (Stoff 13)
    der Bestand technischer Regeln mittels einer Datenbankrecherche daraufhin analysiert, ob es bereits jetzt technische Normen gibt, in denen explizit auf die genannten chemischen Substanzen Bezug genommen wird.

Ziel dieser von zwei Seiten ansetzenden Analyse war es, einen Eindruck davon zu bekommen, welche Potentiale die technische Normung für die Umsetzung der REACh-Verordnung in die betriebliche Praxis bieten kann. Zugleich ging es aber auch darum Problembereiche zu identifizieren, in denen die etablierten Verfahren der technischen Normung nicht den Anforderungen entsprechen, die das Rechtsgebiet der Chemikaliensicherheit aufwirft.



Projektlaufzeit:
Dezember 2008-April 2009



Bearbeiter:

  • Prof. Dr. Bernd Steffensen
  • Dipl. jur. (FH) Christian Jäger



Kooperationspartner:

 

Der Abschlussbericht zu dem Vorhaben findet sich unter sofia-Studien.