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Diesel: Nach dem Software-Update noch dreckiger auf der Straße?

In zwei Beträgen gingen ZDF und Bayerischer Rundfunk der Frage nach, wie sich die "Nachrüstung" von Euro 5-Dieselfahrzeugen auf die realen Schadstoff-Freisetzungen im Straßenverkehr auswirken. Das Ergebnis ist mehr als ernüchternd. Noch immer überschreiten die Fahrzeuge die geltenden Grenzwerte um den Faktor 4 bis 12.

ZDF: Frontal 21 vom 21.01.2020

ARD: Plusminus vom 22.01.2020

Terminologisch kreativ, juristisch aber unhaltbar: Das "Thermofenster" gibt es im EU-Recht nicht


Die Autoindustrie behauptet, es sei ausreichend, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die Grenzwerte einhalten. Was auf der Straße passiert, sei im EU-Recht nicht geregelt. Das aber trifft nicht zu. Denn Abschalteinrichtungen sind generell verboten: Auf dem Prüfstand und unter "normalen Betriebsbedingungen". Das EU-Recht kennt kein Thermofenster. Im Gegenteil, es verlangt, dass die Abgasreinigung auch bei tiefen Temperaturen (minus sieben Grad) schon nach sieben Minuten (400 Sekunden) in vollem Umfang funktioniert. Die Hersteller müssen alle verfügbaren Möglichkeiten nutzen, um Schadstoffe zu vermeiden. Nur in Ausnahmefällen, wo dies auch bei Einhaltung des "Stand der Technik" nicht gelingt, darf ausnahmsweise eine Abschalteinrichtung zum Einsatz kommen. Die Lesart der Autoindustrie kehrt dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis um. Das aber ist juristisch nicht zulässig. Die technischen Möglichkeiten und die Rechtslage erläutert ein Beitrag im ARD-Magazin plusminus vom 16.10.2019.
 

Tod unter dem LKW-Anhänger

Verkehrsminister Scheuer verweigert den Kommunen klare Rechtsgrundlage, um tragische Unfälle von Radfahrern und Fußgängern bei abbiegenden LKW zu verhindern
ARD: Report München
Jedes Jahr sterben 20-30 Radfahren unter den Hinterrädern rechts abbiegender LKW. Die Zahl betroffener Fußgänger ist nicht bekannt. Wer einen solchen Überroll-Unfall überlebt, ist für den Rest des Lebens gezeichnet. Auch die LKW-Lenker, die einen solchen Unfall zu verantworten haben, werden oft ihres Lebens nicht mehr froh. Von den betroffenen Angehörigen ganz zu schweigen.
Dies alles zeigt eindrucksvoll der Beitrag in Report München. Dabei gibt es einen elektronischen Abbiegeassistenten, der die Fahrer optisch und akustisch warnt, sobald sich beim Abbiegen eine Person im Toten Winkel befindet. Für neue LKW ist dies in einigen Jahren verpflichtend. Die aktuell im Einsatz befindliche LKW-Flotte könnte man für gut 1.000 Euro nachrüsten. Ein wirksames Mittel, dies zu beschleunigen, wären Einfahrverbote für LKW ohne Abbiegeassistenten in Straßen, an denen solche Unfälle passieren können. Die Stadt Wien hat diesen Weg beschritten. In Deutschland ist dies nach geltendem Recht auch möglich. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung würde es aber für die Städte und Gemeinden leichter machen. Bundesverkehrsminister Scheuer verweigert dies bislang; er setzt auf freiwillige Maßnahmen der Spediteure. Dabei übersieht er, dass lokale Einfahrverbote für Speditionen, die bereits nachgerüstet haben, einen Wettbewerbsvorteil darstellen würden.
(08.10.2019)

 

Weitere Beiträge zum Diesel-Skandal (2016 - 2019)

Betrug mit Tradition: Schon Euro 4-Fahrzeuge des VW-Konzerns enthalten ein "Thermofenster" als unzulässige Abschalteinrichtung
TV Beitrag (ARD: Mittagsmagazin)
Die Behörden zu belügen hat im Volkswagen-Konzern eine längere Tradition als bislang bekannt. Die Diesel-Fahrzeuge nicht nur der Abgasklassen Euro 5 und Euro 6 sind betroffen, sondern auch die vorherige Generation der Euro 4-Fahrzeuge. Dazu nutzte man die sogenannte "Akustikfunktion". Sie ist abgestimmt auf die Bedingungen, unter denen die Tests auf dem Prüfstand stattfinden. Die Vorgaben sagen, dass dort eine Temperatur von 20 – 30 Grad herrschen soll. Audi und VW (siehe BR Recherche) nutzen einen Temperatur-Sensor, der dafür gesorgt, dass unterhalb von 18 und oberhalb von 33 Grad die Abgasreinigung außer Funktion tritt. Darin sieht selbst der Hofgutachter des BMVI, Prof. Wachtmeister (TU München) eine unzulässige Abschalteinrichtung (Min. 2:06). Dies ist zutreffend. Denn das von VW und anderen genutzte "Thermofenster" ist nichts anderes als eine Prüfstandserkennung.
(08.10.2019)
 

In der Not greifen Entwicklungsingenieure bei Audi zur Lyrik: Der Erlkönig in Dieselschwaden
Im Volkswagen-Konzern ist Audi so etwas wie die Keimzelle des Dieselskandals. Bereits im Jahr 2003 hat ein Entwicklungsingenieur seine Nöte, illegale Abschalteinrichtung in die Motorsteuerung einbauen zu müssen, in einem Gedicht handschriftlich zu Papier gebracht (siehe dazu FAZ vom 4.7.209: "Vorsprung durch Versmaß" ) . Er greift darin die Motive aus Goethes "Erlkönig" auf.
Dem Bayerischen Rundfunk und dem Handelsblatt wurden etwa 70.000 Seiten interne Dokumente zugespielt. Über eine erste Auswertung berichtet die ARD  in der

- Tagesschau vom 30.6.2019 und der

- Story im Ersten: „Der Fall Audi" vom 1.7.2019.

Weitere Hintergrund-Informationen finden sich auf den Sonderseiten des Bayerischen Rundfunks.

 

Anders als in der EU-Verordnung vorgesehen, gibt es in Deutschland bislang keine Sanktionen, die "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" das Verhalten der Hersteller von Dieselfahrzeugen beeinflussen. Siehe dazu den

- Beitrag bei ARD plusminus vom 25.04.2018

 

Am 22. Februar 2018 verhandelt das Bundesverwaltungsgerichts u.a. zu der Frage, ob Fahrverbote für Diesel-Pkw ein zulässiges Mittel darstellen, die Immissionsgrenzwerte einzuhalten und so die Gesundheit der Bürger zu schützen. Im Vorfeld stellten sich Fragen zu Gegenstand und Reichweite des Verfahrens, denen u.a. folgender Beitrag nachging: 

- ZDF-Wiso vom 19.2.2018

 

Der Deutsche Bundestag (5. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode) hat Martin Führ förmlich als Sachverständigen bestellt. In diesem gerichtsähnlichen Verfahren erstellte er im Oktober 2016 ein Gutachten für den Deutschen Bundestag, welches die verwaltungsrechtlichen Grundlage des Verhaltens der Hersteller und der Behörden beleuchtet. Die wichtigsten Argumente sowie weitergehende Schlussfolgerungen finden sich auch in einem Aufsatz in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ, Heft 5, März 2017, S. 265-273); eine erweiterte Stellungnahme erschien zum Diesel-Gipfel am 2. August 2017.

Das Gutachten für den Deutschen Bundestag sowie die vor dem Dieselgipfel im August 2017 erweiterte Stellungnahme fanden Aufnahme in eine Vielzahl von Fernsehbeiträgen.

Hier finden sich einige Links zu dem Mediatheken öffentlich-rechtlicher Fernsehanstalten:

- ZDF-Frontal 21 (15.12.2015 + Interview in Langfassung)

- ZDF-Frontal 21 16.2.2016 - video),

- ZDF Zoom vom 8.5.2017, Wdh. auf ZDF-Info am 14.9.2017,

- ARD-RBB Kontraste vom 24.11.2016,

- ARD-SWR Report Mainz; ganze Sendung + Langfassung des Interviews .            

Gutachten und Stellungnahme lösten zudem zahlreiche Interviews und Stellungnahmen in führenden deutschen Tages- und Wochenzeitungen (u.a. Süddeutsche Zeitung, ZEIT, Spiegel, Spiegel-Online) aus. Aber auch der „Economist“ und „Forbes“ berichteten.

(Stand 12.10.2019)

Europa und wir: Luftreinheit

Aktuelle Stunde ∙ WDR Fernsehen am 21.05.2019

berichtet zum "Recht auf saubere Luft" und der Rolle des EU-Rechts bei dessen Durchsetzung.