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Kostendeckung im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Nordrhein-Westfalen

Umsetzung der EG-Wasser-Rahmen-Richtlinie

 

Auftraggeber: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW

 

Kontakt: Kilian Bizer, Georg Cichorowski

 

Kooperationspartner: Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln

 

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangt von den Mitgliedstaaten u.a. für die einzelnen Flussgebietseinheiten eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung, auf deren Grundlage u.a. auch die auf dem Verursacherprinzip beruhende Anlastung der Kosten für Wasserdienstleistungen bzw. Kostendeckung ermittelt und überprüft werden kann. Die Analyse ist bis 2004 fertig zu stellen.

Hintergrund ist Art. 9 WRRL, wonach bis 2010 möglichst kostendeckende Finanzierungsmechanismen und Anreizsysteme für Wasserdienstleistungen entwickelt werden sollen; dabei sind auch die umwelt- und ressourcenbezogenen Kosten zu berücksichtigen. In Anhang II De WRRL sind Einzelheiten der wirtschaftlichen Analyse geregelt. Danach müssen hinreichende Informationen bereit gestellt werden, die es erlauben, die Kostendeckung unter Berücksichtigung langfristiger Prognosen in den Flussgebietseinheiten zu ermitteln.

Auf dieses Ausmaß der Kostendeckung bezieht sich die Studie. Sie versucht, landesweit und am Beispiel der Lippe sowie u.U. weiterer Gebiete die Kostendeckungsgrade zu ermitteln bzw. Verfahren darzustellen, auf deren Grundlage eine Ermittlung vorgenommen werden kann.