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EG-Umwelthaftungs-Richtlinie und Biodiversität

EG-Umwelthaftungsrichtlinie und Biodiversität

Der deutsche Gesetzgeber steht vor der Aufgabe, bis spätestens April 2007 die EG-Umwelthaftungs-Richtlinie umzusetzen. Er wird dabei verschiedene Gestaltungsoptionen zur Auswahl haben. Ziel des gemeinsam mit der FH Bingen durchgeführten Projektes ist es, diese Optionen auszuloten und im Hinblick auf ihre Umsetzungstauglichkeit zu bewerten.

Auftraggeber war das Bundesamt für Naturschutz.

 

Die Ergebnisse sind erschienen in der Reihe „Naturschutz und Biologische Vielfalt“:

EG-Umwelthaftungs-Richtlinie und Biodiversität -

Führ, M./Roller, G. et al.; Landwirtschaftsverlag Münster 2005,

ISBN 3-7843-3919-0

 

Ein Aufsatz in der Zeitschrift "Natur und Recht" (2006, 67 - 75) fasst die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung zusammen. Zum Aufsatz-Manuskript hier .... (PDF, 206 kB)

 

weitere Unterlagen

 

Entwurf für ein "Umweltverantwortlichkeitsgesetz"

zur Umsetzung der EG-Umwelthaftungsrichtlinie

Anders als der Titel erwarten lässt, handelt es sich bei der EG-Umwelthaftungs-Richtlinie nicht um eine zivilrechtliche Haftung; die Richtlinie zielt vielmehr auf eine öffentlich-rechtliche "Verantwortlichkeit" zur "Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden", so auch der weitere Titel der Richtlinie.

Hierzu hat sofia - gemeinsam mit Kooperationspartnern der FH Bingen und der Universität Kassel - den Entwurf für ein Umweltverantwortlichkeitsgesetz (UVG) erarbeitet. Er enthält Bestimmungen „aus einem Guss“, die eine vollständige Integration der Richtlinienbestimmungen in das deutsche Recht anstreben.

Der von Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf für ein Umweltschadensgesetz (Stand des Entwurfs: 04.03.2005) beschränkt sich auf einige grundlegende Regelungen. Bleibt es bei der zurückhaltenden Interpretation der Bundeskompetenz, dann können die Länder auf die Bestimmungen des UVG-Entwurfes zurückgreifen, um sie in die Landesnaturschutzgesetze zu integrieren. Die hier dokumentierten Vorschläge im Hinblick auf das Stammgesetz des Bundes können zu der fachlichen Diskussion der Umsetzungsfragen beitragen.

Zum UVG-Entwurf (pdf, 860 kB)