Klimaschutzverträge - Hoffnungsträger für die Dekarbonisierung der Industrie?
Eine transdisziplinäre Analyse des Förderinstruments von Aaron Rittmeier, Anna Lena Lesch, Kilian Bizer und Martin Führ
sofia Diskussionsbeiträge 2025, No. 3 https://doi.org/10.46850/sofia.9783947850136
Die Bundesregierung verfolgt mit dem neuartigen Förderinstrument „Klimaschutzverträge“ das Ziel, möglichst rasch Investitionen in signifikantem Umfang zu mobilisieren, um das Ziel der Klimaneutralität 2045 kosteneffizient zu erreichen. Klimaschutzverträge (KSV) sollen die Mehrkosten ausgleichen, die Unternehmen in emissionsintensiven Branchen durch Investitionen in klimafreundlicheren Anlagen (CAPEX) sowie den Betrieb dieser Anlagen (OPEX) entstehen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen eines Gebotsverfahrens. Aus den Geboten der Unternehmen geht die Höhe der erwarteten Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage sowie die benötigte Fördersumme hervor. Den Zuschlag erhalten jene Unternehmen, welche am kostengünstigsten Treibhausgasemissionen mit förderfähigen Projekten einsparen können. Die Förderlaufzeit beträgt 15 Jahre.
Vertretungen von Unternehmen und Industrieverbänden schätzen KSV grundsätzlich als ein geeignetes Instrument zur der Dekarbonisierung der Industrie ein. Gleichzeitig äußern die potenziellen Zuwendungsempfänger Zurückhaltung, sich unter den aktuellen Bedingungen auf KSV-Förderung zu bewerben. Dies spiegelt sich in der relativ geringen Anzahl von „lediglich“ 17 Geboten in der erste Gebotsrunde wider. Von dem beihilferechtlich genehmigten Budget von 4 Mrd. Euro (Europäische Kommission, 2024) wurden damit lediglich 2,8 Mrd. Euro vergeben (BMWK, 2024d). Damit zeigt sich, dass das Instruments für potenzielle Zuwendungsempfänger offenbar weniger attraktiv erscheint als von Seiten des BMWK erwartet. Vor diesem Hintergrund veranstaltete das ROWaCh-Projektteam am 17. Juni 2024 einen Workshop mit Akteuren aus Unternehmen und Industrieverbänden. Zudem nahmen KSV-Fachleute teil, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bei der Ausgestaltung des Förderinstruments unterstützen. Der Zeitpunkt der Erhebung lag somit in der 1. Förderrunde der KSV, spezifischer prüfte in diesem Zeitraum das BMWK die erhaltenen Gebote. Im Workshop tragen die Teilnehmenden die entscheidenden Hemmnisfaktoren zusammen und erarbeiten geeignete Gestaltungsoptionen für die Zukunft:
– Unklare Definitionen von Begriffen, Regelungen und Bedingungen erschweren es interessierten Unternehmen zu erkennen, welche Verpflichtungen und Risiken diese mit einem Gebot und einem anschließenden Klimaschutzvertrag eingehen.
– Relevante Informationen verteilen sich über eine Vielzahl an Quellen und Dokumenten, was ein hohes Maß an Arbeitsaufwand und Aufmerksamkeit auf Seiten potenzieller Zuwendungsempfänger erfordert.
– Eine Förderrichtlinie mit juristischem Kommentar hilft, alle relevanten Informationen aus diversen Dokumenten in einer Quelle zu vereinen, Begriffe und Bedingungen klar zu definieren und damit Unsicherheiten zu reduzieren.
– Der Prozess der Planung und Gebotserstellung ist sehr komplex, kleinteilig und aufwendig. Es fehlt eine anwenderfreundliche Antragsplattform mit automatisierten Berechnungsmechanismen. Diese ermöglicht es, Gebote effizienter und verlässlicher zu kalkulieren und soll Aufschluss über die Rentabilität eines Vorhabens bieten.
– Die bilaterale Kommunikation mit den Zuwendungsempfängern beschränkt sich auf die schriftliche Einreichung von Bieterfragen und deren Beantwortung durch das BMWK im FAQ-Format . Interaktive Formate könnten dem BMWK helfen, die neuralgischen Punkte der Förderinteressierten zu identifizieren und zu evaluieren. Unternehmen erhielten zugleich einen effektiveren Kommunikationskanal, um individuelle Fragen unmittelbar zu klären.
– Die fehlende Transparenz über zukünftige regulatorische Rahmenbedingungen, Versorgung mit erneuerbaren Energien oder dem Aufbau kritischer Infrastruktur erschwert es Unternehmen, die Rentabilität ihres Vorhabens über die Vertragslaufzeit abzuschätzen.
Neben diesen Faktoren thematisierte der Workshop weitere inhaltliche Details der Förderrichtlinie sowie die Risikoteilung zwischen Fördermittelgeber und -empfänger. Grundsätzlich gilt: Um Unternehmensleitungen dazu zu bewegen, ein Gebot für KSV-Förderung abzugeben, gilt es die im Arbeitspapier thematisierten Unsicherheitsfaktoren und Hemmnisse bestmöglich abzubauen. Für die zweite Förderrunde hat das BMWK ein vorbereitendes Verfahren durchgeführt und eine überarbeitete Fassung der Förderrichtlinie vorgelegt (BMWK, 2025b). Die Europäische Kommission hat diese novellierten Grundlagen beihilferechtlich geprüft und ein zweites Gebotsverfahren mit einem Fördervolumen von bis zu fünf Milliarden Euro genehmigt (Europäische Kommission, 2025). Über den Beginn des nächsten Förderaufrufs entscheidet nun die neue Bundesregierung.
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