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Finanzwissenschaftliche Kommentierung der für 2019 geplanten Änderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes

Thomas Döring

sofia Diskussionsbeiträge 2018, No. 5 https://doi.org/10.46850/sofia.9783941627703

Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um die Schriftfassung der Stellungnahme, die der Autor in seiner Funktion als finanzwissenschaftlicher Sachverständiger im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2019 (GFG 2019 – Landtag Nordrhein-Westfalen – Drucksache 17/3302) abgegeben hat. Die Stellungnahme bezieht sich nicht auf die Gesamtheit aller vorgenommen Neureglungen. Vielmehr wird sich auf die folgenden – als wesentlich angesehenen – Punkte der geplanten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes konzentriert: Beibehaltung des Verbundquotensatzes in Höhe von 23 %, Keine Gewährung einer kommunalen Mindestfinanzausstattung, Unveränderte Dotierung der Teilschlüsselmassen für Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände, Aktualisierung der Werte für die Einwohnergewichtung im Rahmen der Hauptansatzstaffel, Anpassung der Gewichtungsfaktoren für die bestehenden Nebenansätze (Schüler-, Soziallasten-, Zentralitäts- sowie Flächenansatz), Beibehaltung der bisherigen Zuweisungen für besondere Bedarfe sowie die geplanten Veränderungen von Investitions- und Sonderpauschalen. Auf die genannten Maßnahmen wird nachfolgend jeweils gesondert in Form einer eigenständigen finanzwissenschaftlichen Bewertung eingegangen.

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