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Pressemittteilung Nr. 96 vom 14. April 2005

Künast: Werbung für so genannte "Kinderlebensmittel" muss auf den Prüfstand

 

Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat die Lebensmittelwirtschaft aufgefordert, schon vor Inkrafttreten entsprechender EU-Regelungen freiwillig auf gesundheitsbezogene Werbung für so genannte "Kinderlebensmittel" zu verzichten. "Viele solcher Lebensmittel sind eigentlich Süßigkeiten oder enthalten zu viel Fett und Zucker. Da sollte die Werbung nichts anderes suggerieren; gerade angesichts der Zunahme von Übergewicht bei Kindern. Die Werbung für Kinderlebensmittel muss auf den Prüfstand. Auch die Wirtschaft hat eine Mitverantwortung für die Vorbeugung von Übergewicht", so Künast.

Außerdem sollten die Packungs- und Portionsgrößen bei vielen kalorienreichen Lebensmitteln, insbesondere bei Snackprodukten und Softdrinks für Kinder verkleinert werden. Notwendig sei darüber hinaus eine umfassende Nährwert-Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Künast nahm heute den Forschungsbericht der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse über Werbung für Kinderlebensmittel in Empfang. Darin wird dargestellt, in welchen Medien und in welchem Umfang Lebensmittel beworben werden, die speziell von Kindern konsumiert werden. Der Bericht stellt unter anderem zahlreiche Verstöße gegen die Richtlinien des Deutschen Werberates fest. Er wirft darüber hinaus die Frage auf, ob diese Richtlinien auch bei Werbung in neuen Medien, wie Mobilfunk oder Internet greifen.

Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes "Lebensmittelwerbung für Kinderprodukte - Strategieentwürfe für den vorbeugenden Verbraucherschutz" der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (SOFIA) aus Darmstadt steht Ihnen hier zur Verfügung.